
Situation
Wichtig:
1. Sie erstellen uns eine vollständige und aktuelle
Übersicht aller Gläubiger, bei denen Sie Schulden
haben.
2. oder Sie nutzen bequem die
kostenlose
Softwarefür Ihre Listenerstellung
nutzen Sie die Demoversion völlig kostenlos! Geben Sie Ihre
Gläubiger und Schulden ein und lassen Sie diese Datei von uns
einlesen. Damit haben wir bereits eine gute Basis und Übersicht
2. Sortieren Sie dann zu der Liste das aktuellste Schreiben jedes
Gläubigers dazu. Bringen Sie uns auch Urteil und
Vollstreckungsbescheide.
3. Holen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen
Beratungshilfeschein.
4. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin erst wenn Sie den Beratungshilfeschein in Händen halten
Unsere
Leistung für Sie:
Anwälte sind geeignete Person gemäß
§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Wir führen für Sie die außergerichtliche
Schuldenbereinigung durch
Beim Scheitern melden wir das Insolvenzverfahren bei Gericht an.
Unser Einsatz:
Wir prüfen Ihre Unterlagen übernehmen das Schreiben und melden alles dem Gericht