Privatinsolvenz – Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Situation

  • Sie wissen nicht mehr welchen Gläubiger bezahlen sollen
  • Ihr Einnahmen decken bei weitem Ihre Schulden nicht
  • Sie möchten irgendwann schuldenfrei sein

Wichtig:

  1. Sie erstellen uns eine vollständige und aktuelle Übersicht aller Gläubiger, bei denen Sie Schulden haben.
  2. Sie nutzen bequem die kostenlose Software für Ihre Listenerstellung Nutzen Sie die Demoversion völlig kostenlos! Geben Sie Ihre Gläubiger und Schulden ein und lassen Sie diese Datei von uns einlesen. Damit haben wir bereits eine gute Basis und Übersicht.
  3. Sortieren Sie dann zu der Liste das akutellste Schreiben jedes Gläubigers dazu. Bringen Sie auch Urteil und Vollstreckungsbescheide gegen Sie.
  4. Holen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.
  5. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin

Unsere Leistung für Sie:

Anwälte sind geeignete Person gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Wir führen für Sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch
Beim Scheitern melden wir das Insolvenzverfahren bei Gericht an.

Unser Einsatz:

Wir prüfen Ihre Unterlagen übernehmen das Schreiben und melden alles dem Gericht