Wir können Ihnen in vielen Rechtsfällen zur Seite stehen. So auch in Sachen Ordnungswidrigkeitsrecht. Nachstehend haben wir einige mögliche Umstände aufgelistet, in denen Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen können:

  • Sie sind  zu schnell gefahren
  • Sie haben falsch geparkt und einen Strafzettel erhalten
  • Es liegt eine Anzeige wegen zu geringem Abstand im Straßenverkehr gegen Sie vor
  • Alkohol am Steuer (ab 0,5oo/o BAK, oder 0,25mg AAK)
  • Mit dem Handy am Ohr erwischt

Unsere Leistung für Sie:

Wir werden je nach Lage des Falles, eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder ein niedrigeres Bußgeld beantragen.
Manchmal ist es auch möglich, ein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße zu umgehen.

Unser Einsatz:

Wir prüfen jeden Fall sehr sorgfältig. Wir fordern z.B. Ihre Akte bei der Polizei, Behörde oder Gericht an. Nach Studium der Akte, besprechen wir den Ermittlungsstand mit Ihnen. Wir prüfen die Messprotokolle der Geschwindigkeitsmesser auf Fehler, überprüfen die Fotos, etc.