Situation

  • Ihr Konto ist gepfändet
  • Sie haben Gläubiger die weiterhin Ihr Konto pfänden wollen

Wichtig: Das Girokonto ist wichtige Voraussetzung für das tägliche Leben. Früher war die Pfändung eines Girokontos eine komplette Blockade. Jegliche Überweisungen von Mieten, Nebenkosten oder Versicherungen waren nicht mehr möglich. Mit dem neuen P-Konto bleibt den Schuldnerinnen und Schuldnern die Möglichkeit, auch während einer Kontopfändung das Konto bis zu einem gewissen Betrag zu nutzen. Dies ist möglich seit dem 1. Juli 2010. Dort wurde das Gesetz geändert. Ab diesem Tage kann jeder Kontoinhaber von seiner Bank die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Ganz automatisch hat das P-Konto ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von derzeit (Stand 01.07.2013) 1.045,04 Euro pro Kalendermonat. Diesen Pfändungsschutz kann man erhöhen, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz wird um 393,30 Euro für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro für die zweite bis fünfte Person erhöht. Das Kindergeld wird zusätzlich geschützt, z.B. für das erste Kind mit 184,00 EUR.

Als Beispiel wären daher das Konto mit 1.622,34 EUR geschützt, wenn der Schuldner verheiratet ist und ein Kind hat. (1.045,04 EUR + 393,30 EUR + 184,00 EUR)

Unsere Leistung für Sie:
Anwälte sind geeignete Person gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Diese dürfen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank ausfüllen.
Die Unterlagen werden geprüft. Es werden z.B. Einkomensnachweise, Kontoauszüge, Abstammungsnachweise und Kindergeldbescheide von Ihnen benötigt

Unser Einsatz:
Wir prüfen Ihre Unterlagen und stellen die Bescheinigung aus.