Mögliche Umstände:

  • Haftbefehl wurde gegen Sie erlassen und Sie werden jetzt dem Untersuchungsrichter vorgeführt.
  • Alkohol im Strassenverkehr (ab 0,3 oo/o BAK (Blutalkohol) und Fahrfehler, oder 1,1 o/oo BAK)
  • Fahrerflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahren ohne Führerschein
  • Körperverletzung
  • Tötungsdelikte
  • Betrug und Unterschlagung

Wichtig:

Egal was Ihnen passiert ist, wir sind da, um Ihnen juristisch beizustehen. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an uns, noch bevor Sie mit den Behörden gesprochen haben. Dort haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit die Aussage zu verweigern mit dem Hinweis, dass Sie vorher einen Verteidiger befragen wollen.

Unsere Leistung für Sie:

Wir begleiten Sie von Anfang an durch das komplette Strafverfahren. Von einer möglichen Untersuchungshaft, bis hin zum Urteil.
Wir werden je nach Lage des Falles, Verfahrenseinstellungen, Freisspruch, oder eine niedrigere Strafe, beantragen.
Wichtig ist auch, dass Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Wir prüfen, ob das in Ihrem speziellen Fall möglich wäre.

Unser Einsatz:

Wir prüfen jeden Fall sehr sorgfältig. Wir fordern z.B. Ihre Akte bei der Polizei, Behörde oder Gericht an. Nach Studium der Akte, besprechen wir den Ermittlungsstand mit Ihnen.
Wir besprechen Verteidigungstaktiken mit Ihnen, ob Sie lieber Schweigen sollen oder sich zu Sache einlassen, etc…